AktiV

AktiV steht für Aktivierung und Vermittlung.

Einzelfallmaßnahme zur Aktivierung und Vermittlung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III

Die Maßnahme AKtiV eröffnet die Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung und individuellen Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt stehen die Feststellung und Anpassung berufsfachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, insbesondere die Unterstützung beim Abbau berufsbezogener Vermittlungshemmnisse.

Das Angebot ist für

  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und / oder (Schwer-)Behinderungen sowie
  • gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen ausgerichtet
offene
Stellen